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Entspricht Ihr Glas der Norm

Glas im Bauwesen — Mehrscheiben-Isolierglas


Anforderungen an die visuelle Qualität gemäß zurzeit gültigen normativen Bestimmungen

Bei Beschädigungen von Flachgläsern wird im Regelfall auf die „Richtlinie zur Beurteilung Glas im Bauwesen ― Isolierglas, Anforderungen an die visuelle Qualität“ verwiesen aber nicht jeder Geschädigte weiß was diese besagt.

Diese ÖNORM enthält Anforderungen an die visuelle Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas, das aus zwei oder mehreren ungleichartigen bzw. zwei oder mehrerer gleichartigen Scheiben gebildet wird.

SmartGlassRepair® gibt einen Einblick hinsichtlich zulässige und nicht zulässige Mängel.

Beurteilung der visuellen Qualität

Für die einzelnen Scheiben wird nach wie vor auf die Bestimmungen der ÖNORMEN EN 572-1, EN 572-2, EN 572-3, EN 572-4, EN 572-5 und EN 572-6 verwiesen.
Zusätzlich gelten für das Isolierglas nachstehende Beurteilungsgrundsätze:
Beurteilt wird die visuelle Qualität von Isolierglas für das Bauwesen. Die Beurteilung erfolgt entsprechend den nachfolgend beschriebenen Prüfgrundsätzen mit Hilfe der in der Tabelle 1 angegebenen Zulässigkeiten. Isolierglas in der Ausführung mit beschichteten, in der Masse eingefärbten Gläsern bzw. Verbund- und Verbundsicherheitsgläsern oder vorgespannten Gläsern (Einscheiben-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas) können ebenfalls, unter Berücksichtigung der bestehenden Stoffnormen, mit Hilfe der Tabelle 1 beurteilt werden.
Diese ÖNORM gilt nur eingeschränkt für Isolierglas in Sonderausführungen, wie zB Isolierglas mit Sprossen im Scheibenzwischenraum (SZR), Isolierglas mit im Scheibenzwischenraum eingebauten Elementen, Isolierglas unter Verwendung von Gussglas, angriffhemmende Verglasungen und Brandschutzverglasungen sowie Systeme mit sichtbarem Randverbund (zB Nurglasstoß). Diese Glaserzeugnisse sind in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien, den Produktionsverfahren und den entsprechenden Herstellerhinweisen zu beurteilen.

Prüfung für Verglasungen (Einbaudatum vor 10.10.2018)

Generell ist bei der Prüfung auf Mängel die Durchsicht durch die Scheibe und nicht die Aufsicht maßgebend.

Dabei dürfen die Beanstandungen nicht besonders markiert sein.

Das bedeutet, dass die Betrachtung des Hintergrunds, die Prüfung der Verglasungseinheiten gemäß Tabelle 1, in einem Abstand von etwa 1 m zur betrachteten Oberfläche aus einem Betrachtungswinkel, welcher der allgemein üblichen Raumnutzung entspricht, vorzunehmen ist.

Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z.B. bei bedecktem Himmel) ohne direktes Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung.

Prüfung für Verglasungen (Einbaudatum nach 10.10.2018) 

Ebenfalls Durch und keine Aufsicht, sowie ohne besondere Markierung. Abstand 3m von Innen nach Außen und einem Betrachtungswinkel möglichst senkrecht zur Glasfläche.

Betrachtungsdauer bis zu einer Minute lang je Quadratmeter Glasfläche. Mehrscheiben-Isoliergläser, die von außen beurteilt werden, müssen im Einbauzustand beurteilt werden, wobei der Abstand und Winkel wie auch von Innen nach Außen einzuhalten ist (senkrecht und min.3m)!

Zusätzlich gelten für das Isolierglas nachstehende Beurteilungsgrundsätze:

Beurteilt wird die visuelle Qualität von Isolierglas für das Bauwesen.

Die Beurteilung erfolgt entsprechend den nachfolgend beschriebenen Prüfgrundsätzen mit Hilfe der in der Bild 1 angegebenen Zulässigkeiten.

Isolierglas in der Ausführung mit beschichteten, in der Masse eingefärbten Gläsern bzw. Verbund- und Verbundsicherheitsgläsern oder vorgespannten Gläsern (Einscheiben-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas) können ebenfalls, unter Berücksichtigung der bestehenden Stoffnormen, mit Hilfe der Tabelle 32 beurteilt werden.

Diese ÖNORM gilt nur eingeschränkt für Isolierglas in Sonderausführungen, wie zB Isolierglas mit Sprossen im Scheibenzwischenraum (SZR), Isolierglas mit im Scheibenzwischenraum eingebauten Elementen, Isolierglas unter Verwendung von Gussglas, angriff-hemmende Verglasungen und Brandschutzverglasungen sowie Systeme mit sichtbarem Randverbund (z.B . Nurglasstoß).

Diese Glaserzeugnisse sind in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien, den Produktionsverfahren und den entsprechenden Herstellerhinweisen zu beurteilen.